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Digitalpakt Schule

Sehr geehrte Damen und Herren,

Schulen können bis Mitte 2023 mehrfach Maßnahmen beantragen. Voraussetzung dafür ist ein tabellarisches Medienkonzept, das die pädagogisch-didaktischen Rahmenbedingungen mindestens für den aktuellen Antrag erläutert. Das Regelantragsverfahren für öffentliche Schulen der Stadt Bremen startete am 1. Juni 2020 und sieht ab 2021 pro Jahr jeweils vier Einreichungsfristen vor: 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember. Pro Einreichungsfrist besteht die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen. Besteht im Vorfeld Beratungsbedarf, ergibt sich im Rahmen der Begutachtung eingereichter Anträge Klärungsbedarf oder wird eine Einreichungsfrist versäumt, hat das keinerlei Auswirkungen auf einen Ausstattungsanspruch oder -umfang. Eine Ausstattung findet in diesem Fall lediglich zu einem späteren Zeitpunkt statt. Eine Rückmeldung zu eingereichten Anträgen erhalten Schulen vier Wochen nach Einreichungsfrist durch das Begutachtungsgremium, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Bei weiteren Fragen wenn Sie sich bitte an DigitalPakt@bildung.bremen.de