In Bremen ist die Berufliche Orientierung fest im Schulsystem verankert. Die Richtlinie zur Berufsorientierung vom 1. August 2012 an allgemeinbildenden Schulen (pdf, 157.4 KB) gibt vor, dass alle Oberschulen und Gymnasien über ein Konzept zur Beruflichen Orientierung verfügen.
An jeder Schule ist die Berufsorientierungskraft der Schule zusammen mit einem oder in Person eines Schulleitungsmitglieds für die Berufliche Orientierung verantwortlich und setzt die Arbeit an den Schulen um. Die Berufliche Orientierung stellt als Querschnittsaufgabe der allgemeinbildenden Schulen grundlegende Anforderungen an alle Lehrkräfte, denen im Fortbildungsprogramm und der Bereitstellung weiterer Materialien des Landesinstituts für Schule (LIS) Rechnung getragen wird.
Um eine verbindlichere Zusammenarbeit aller Hauptakteure auf dem Ausbildungsmarkt der Freien Hansestadt Bremen sicherzustellen, wurde im April 2015 die "Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt Bremen" gegründet. Hier arbeiten die zuständigen senatorischen Behörden, der Magistrat Bremerhaven, die Arbeitsagentur Bremen-Bremerhaven, die Jobcenter sowie - auf Kooperationsebene - die Kammern und Unternehmensverbände mit dem Ziel zusammen, alle jungen Menschen mit Wohnsitz in der Freien Hansestadt Bremen zu einem Berufs- oder Studienabschluss zu führen und damit die Anzahl der ausbildungs- sowie arbeitslosen jungen Menschen zu verringern.
Im Rahmen der Ausgestaltung der Jugendberufsagentur ist die Berufliche Orientierung an den allgemeinbildenden Schulen durch die stundenweise Freistellung von Lehrkräften, den sogenannten BO-Kräften, weiter gestärkt worden. Unterstützt werden die BO-Kräfte durch die Fachberatung Berufsorientierung, die eng mit den BO-Kräften vor Ort zusammenarbeitet.
Die Potenzialanalyse, die Werkstatttage und das Praktikum werden von der Senatorin für Kinder und Bildung als grundlegend für eine gelungene Berufliche Orientierung an Schulen angesehen. Diese Maßnahmen bauen im Sinne einer „Bildungskette“ aufeinander auf. Die Potenzialanalyse und die darauf abgestimmten Werkstatttage werden, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, im 8. Jahrgang durchgeführt. Hierbei arbeiten die Maßnahmenträger eng mit den Schulen zusammen. Im 9. und/oder 10. Jahrgang werden schwerpunktmäßig Betriebspraktika durchgeführt. Für die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Praktika wurden von den Partnern der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2014-2017“ Leitfäden entwickelt, die sich an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bzw. Unternehmen richten:
Leitfaden für allgemeinbildende Schulen Das Betriebspraktikum (pdf, 2.8 MB)
Leitfaden für Schüler:innen: Das Praktikum der Sekundarstufe I (pdf, 3.6 MB)
Leitfaden für Unternehmen: Das Betriebspraktikum in den allgemeinbildenden Schulen (pdf, 2.7 MB)
Ab Jahrgang 7 wird von den Bremer Schüler:innen der Berufswahlpass geführt. Der Berufswahlpass (BWP) hilft den Jugendlichen, sich bei der Wahl eines Berufes zu orientieren und begleitet diesen Prozess. Durch den Berufswahlpass lernen Schüler:innen ihre Interessen und Stärken besser kennen, bereiten erste beruflichen Erfahrungen vor, reflektieren diese, um später zu einer begründeten Berufsentscheidung zu kommen. Die Jugendlichen dokumentieren diesen Prozess der Beruflichen Orientierung im Berufswahlpass und legen dort alle wichtigen Dokumente ab.
In Bremen gehört die nachhaltige Unterstützung der Schüler:innen beim Übergang in Ausbildung und Studium durch eine verbesserte Berufliche Orientierung in der Schule zu den grundlegenden bildungspolitischen Zielen.
Referent für Oberschulen und Berufsorientierung
Fachberaterin Berufsorientierung
Sachbearbeitung für die Berufsorientierung