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Kita- und Hort-Beiträge werden zentral festgesetzt

Kita-Beitragsservice übernimmt Verwaltungsaufgaben von KiTa Bremen und freien Trägern

In den zurückliegenden Jahren haben die Kindertageseinrichtungen die Beiträge für die Betreuung und die Mittagsverpflegung gemäß der Bremischen Beitragsordnung errechnet und direkt von den Eltern eingezogen. Von diesem Verwaltungsaufwand kann ein großer Teil der Kitas und Horte ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 entlastet werden. Ab dem kommenden Kindergarten- beziehungsweise Schuljahr werden die Beiträge für Kinder in Einrichtungen von KiTa Bremen sowie in den meisten Einrichtungen freier Träger durch den Kita-Beitragsservice festgesetzt und durch die Landeshauptkasse eingezogen.

Welche Beiträge werden durch den Kita-Beitragsservice festgesetzt?

Ab dem 01.08.2019 bezahlen Eltern für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Kita-Beiträge mehr.
Beitragspflichtig bleiben:
- die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren
- die Mittagsverpflegung sowie
- die Hortbetreuung.

Wie funktioniert die zentrale Festsetzung?

Die Festsetzung der Beiträge erfolgt weiterhin einkommensabhängig. Grundlage der Berechnung ist zukünftig eine Selbstauskunft, mit der die Eltern Angaben zur Einkommenssituation der Familie machen.

Entsprechende Unterlagen werden rechtzeitig vom Kita-Beitragsservice an die Eltern verschickt.

Nach wie vor gilt: Empfänger*innen von Sozialleistungen beziehungs-weise Inhaber*innen eines Bremen Passes zahlen keine Beiträge und bekommen die Kosten für die Mittagsverpflegung erlassen. Dennoch erhalten auch sie Post vom Kita-Beitragsservice. Es ist wichtig, dass Leistungsbescheide und insbesondere der Bremen Pass eingereicht werden! Nur so können sowohl der Kita-Beitrag als auch die Pauschale zur Mittagsverpflegung erlassen werden.

Wichtig: Auch Eltern, die Ihre Kinder in Elternvereinen oder von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen, werden mit der Vollendung des dritten Lebensjahres ihres Kindes bis zu dessen Schuleintritt von Beiträgen befreit. Die Abrechnung der Mittagsverpflegung sowie ggf. der Beitragseinzug für Kinder unter drei Jahren beziehungsweise für Hortkinder erfolgt jedoch wie bisher.

Elterninformationen


Kinder im Hort



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Kinder unter drei Jahren



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Kinder über 3 Jahren



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Kontakt

Für Fragen zum Thema Beitragsfestsetzung steht Ihnen der Kita-Beitragsservice gern zur Verfügung.

Performa Nord
Kita-Beitragsservice

Postanschrift
Schillerstraße 1
28195 Bremen

Telefon 0421 361-31112
E-Mail mailto: kitabeitrag@performanord.bremen.de

Besuchsanschrift:
An der Weide 50 A, 2. OG
28195 Bremen

Sprechzeiten:
Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 9 bis 15 Uhr