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Schulen

Update 19.08.22

Testungen

  • Anlassbezogen kann eine Testung (z.B. bei Klassenfahrten), wie bereits vor den Sommerferien, stattfinden.

    Was tun bei einem positiven Schnelltest?
    Bei einem positiven Selbsttest sollte umgehend ein PCR-Test durchgeführt werden.
    „Liegt ein positives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests oder -Selbsttests vor, hat die betroffene Person Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Mit einem PCR-Test kann insbesondere ein Genesenennachweis ausgestellt werden". (Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit)

    Isolation

  • Wie auch in Zeiten vor der Pandemie besuchen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die krank sind, nicht die Schule. Angehörige der Schulgemeinschaft, deren Allgemein-befinden deutlich eingeschränkt ist und die sich krank fühlen, bleiben zuhause. Dies gilt insbesondere, wenn Symptome wie Fieber (>38 Grad); ausgeprägter Husten, ausgeprägte Erkältungssymptome oder der Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns vorliegen.
  • Für Corona-Positiv-Getestete gilt weiterhin die Pflicht zur Isolation über 5 Tage. Dies gilt auch für symptomlos Infizierte. Die Selbstisolation für mindestens 5 Tage gilt ab der Kenntnis der labordiagnostischen Bestätigung. Für den Folgetag der 5-tägigen Isolation gilt die dringende Empfehlung des RKI zum Schnelltest. Fällt dieser negativ aus und liegen keine Krankheitsanzeichen mehr vor, kann die Schule wieder aufgesucht werden.

    Hygieneregeln
    Um den Schulbetrieb nach den Sommerferien gemeinsam weiterhin möglichst sicher zu gestalten, werden bis auf Weiteres nach wie vor die grundlegenden Hygieneregeln gelten:

  • regelmäßiges Lüften
    Das Lüften soll auch weiterhin durch den Einsatz der CO2-Ampeln und der flächendeckend angeschafften Luftfilter flankiert werden. Die Wartung der Luftfilter wird - wie im letzten Schuljahr - weiterhin begleitet und unterstützt werden.
  • regelmäßiges Händewaschen
  • Husten- sowie Niesetikette
  • Kitas

    Update 19.08.22

    Für den Kitabetrieb gelten bislang die Regeln, die auch für die sichere Gestaltung des Schulbetriebs vorgesehen sind.

    Hat Ihr Kind Corona, muss es in häusliche Isolation.

    a) Hat Ihr Kind keine Symptome, kann es nach 5 Tagen wieder in die Kita/Kindertagespflege.
    b) Hat Ihr Kind Symptome (z.B. Husten oder Fieber) muss es darüber hinaus 48h symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.

    Ihr Kind muss nicht in Quarantäne, wenn es Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf Corona getestet wurde.

    Impfungen

    13.09.21 | Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die COVID-19-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren. Für diese Altersgruppe sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen. Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in diesem Informationsschreiben:

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