Zur Dokumentationszwecken finden Sie hier ein "Corona-Archiv". Diese Regelungen sind teilweise überholt, aktuelle Informationen finden Sie jeweils in den Themenblöcken weiter oben auf dieser Seite.
Infektionszahlen in Kitas und Schulen
Schulen
SuS infiziert | SuS genesen | LK infiziert | LK genesen | Sonstiges Personal infiziert | |
---|---|---|---|---|---|
Grundschulen | 335 | 2849 | 27 | 137 | - |
Weiterführende Schulen | 315 | 4116 | 51 | 255 | - |
Berufsbildende Schulen | 127 | 1228 | 13 | 81 | - |
Sonstige Schulen | 6 | 102 | 1 | 33 | - |
Gesamt | 783 | 8295 | 92 | 506 | - |
Stand 31.03.2022 17:41 Uhr, Quelle: Gesundheitsamt Bremen
Aktueller Hinweis vom Gesundheitsamt (31.03.22): Die Zahlen basieren auf den Meldungen der Einrichtungen an das Gesundheitsamt. Entsprechende Ungenauigkeiten sind zu erwarten.
Kitas
Kinder infiziert | Kinder genesen | Erzieher:innen infiziert | Erzieher:innen genesen | Sonstiges Personal infiziert | |
---|---|---|---|---|---|
Gesamt | 206 | 1846 | 113 | 1094 | 22 |
Stand 31.03.2022 17:44 Uhr, Quelle: Gesundheitsamt Bremen
Aktueller Hinweis vom Gesundheitsamt (31.03.22): Die Zahlen basieren auf den Meldungen der Einrichtungen an das Gesundheitsamt. Entsprechende Ungenauigkeiten sind zu erwarten, da Meldeverzüge bestehen. Hinweis: In den Osterferien vom 04.04. bis 19.04.22 werden keine Zahlen für Schulen und Kitas gemeldet.
Erlass Nr. 16, 14.03.22
Die gegenwärtige Pandemiesituation erlaubt es, bisherige Regelungen anzupassen:
Maskenpflicht
Quarantäne
Unterricht & Betreuung
Weitere Informationen sowie Gesprächsangebote finden Sie im Erlass Nr. 15, 14.03.22 (pdf, 75.9 KB)
Was passiert bei einem positivem Antigen-Schnelltest in der Schule?
Im Falle eines positiven Antigenschnelltests, ist auch weiterhin eine Bestätigung durch einen PCR Test sinnvoll. Aufgrund der stark steigenden Infektionsfälle sind viele Labore an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, zum Teil schon darüber hinaus.
Deshalb gibt es bereits jetzt teilweise sehr lange Wartezeiten bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses.
Nach Rücksprache mit dem MVZ Bremen Mitte besteht im dortigen Testzentrum nach wie vor die Möglichkeit zur Durchführung eines PCR Tests, einschließlich einer zeitnahen Auswertung. Es besteht also für alle Schüler:innen und Beschäftigte an Schulen die Möglichkeit, sich an das MVZ zu wenden.
Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, melden Sie sich bitte bei der Corona-Hotline 0421 361 10100.
Weitere Informationen finden Sie auch in der aktuell gültigen Link-Prozessbeschreibung.
Elternbriefe Kita 02.04.2022
Den genauen Ablauf können Sie dem aktuellen Elternbrief entnehmen:
Elternbrief Deutsch vom 04.02.22 (pdf, 153.9 KB)
Elternbrief Albanisch vom 04.02.22 (pdf, 101.9 KB)
Elternbrief Amharisch vom 04.02.22 (pdf, 196.7 KB)
Elternbrief Arabisch vom 04.02.22 (pdf, 346.2 KB)
Elternbrief Bulgarisch vom 04.02.22 (pdf, 322.6 KB)
Elternbrief Dari vom 04.02.22 (pdf, 196.5 KB)
Elternbrief Englisch vom 04.02.22 (pdf, 33.4 KB)
Elternbrief Französisch vom 04.02.22 (pdf, 191.6 KB)
Elternbrief Kurdisch vom 04.02.22 (pdf, 196.7 KB)
Elternbrief Polnisch vom 04.02.22 (pdf, 194.9 KB)
Elternbrief Russisch vom 04.02.22 (pdf, 252.9 KB)
Elternbrief Serbisch vom 04.02.22 (pdf, 268.4 KB)
Elternbrief Spanisch vom 04.02.22 (pdf, 34.1 KB)
Elternbrief Türkisch vom 04.02.22 (pdf, 193.2 KB)
Testungen in der Stadtgemeinde Bremen
Den Beschäftigten in Kitas und Schulen werden, auf Grundlage einer zentralen Beschaffung durch SKB, vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlene Schnelltests einschließlich einer Information zur Anwendung zur Verfügung gestellt. Damit soll allen Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden, zweimal pro Woche einen Selbst-/-Schnelltest durchzuführen. Im Falle eines Positivbefundes erfolgt umgehend eine Quarantäne der betreffenden Person und eine erneute Testung mit einem PCR-Test.
In der Stadtgemeinde Bremen werden neben der Möglichkeit für Beschäftigte, sich jederzeit im Corona-Walk-In (MVZ Bremen) anlass- und/oder symptombezogen testen zu lassen, weiterhin Radartestungen, das heißt stichprobenartige Testungen, an ausgewählten Kitas und Schulen, sowohl für die dort Beschäftigten als auch für die Kinder angeboten.
Neuinfektionen zwischen dem 3. und 18.12.2020
[LISTE Regelungen "Weihnachtsferien" ab 16.12.2020
In den Schulen ist die Präsenzpflicht vom 16. bis einschließlich 22.12. aufgehoben, ein Angebot für das Distanzlernen wird sichergestellt. Dies gilt auch für die Grundschulen. In Präsenz und in Distanz findet ein Unterrichtsangebot statt. Kinder aus Gruppen/ Klassen werden nicht gemischt. Die im Zeitraum für den 16.12.-18.12. geplanten Klausuren mit Abschluss- und Versetzungsrelevanz werden geschrieben. Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Dienstpflicht der Lehrkräfte und Beschäftigten bleibt unberührt. Ein weiteres SKB Maßnahmenpaket liegt dem Senat als Beschlussvorlage vor. Ein Info-Brief an die Schulleitungen wurde am Freitag, 11.12.2020 verschickt.
Die Weihnachtsferien in Bremen dauern von Mittwoch, 23.12.2020 bis einschließlich Freitag, 08.01.2021. Weiter Infos siehe unter "Schulbetrieb".
Ballschule und AG-Angebote des SV Werder pausieren ab dem 16.12.2020
Aufgrund der neuen und verschärften Verordnungen zur Corona-Pandemie, werden die AG-Angebote des SV Werder Bremen, beispielsweise die Ballschule in den Grundschulen, ab dem 16.12. bis zum 11.01. pausieren. Der SV Werder plant ab dem 11.01. die AG-Angebote wieder aufzunehmen, warten hier aber selbstverständlich die weiteren Bestimmungen ab.
Sollten wir nicht am 11.01. starten können, werden wir Euch rechtzeitig eine Info zukommen lassen.
Folgende Maßnahmen wurden aufgrund der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25.11.2020 umgesetzt:
Teststrategie erweitert
Am 16.06.2020 hat der Senat eine umfangreiche Teststrategie auf Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Werden in Schulen oder Kitas Erkrankungen oder Verdachtsfälle registriert, werden nun alle Personen getestet, die dem direkten Ausbruchsgeschehen zuzuordnen sind. Außerdem kann das Gesundheitsamt die Testung weiterer Personen veranlassen und auf freiwilliger Basis auch Stichprobentestungen in den betroffenen Einrichtungen anbieten.
- Pressemitteilung
- Strategie zur Eindämmung von Erkrankungen
In den Sommerferien bietet die Senatorin für Kinder und Bildung mehrere Programme an, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest teilweise kompensieren und Kindern Impulse geben zu können:
Lernferien in Grundschulen
Dieses Angebot soll insbesondere Kinder erreichen, die unter schwierigen sozialen Bedingungen aufwachsen, und ihnen den Anschluss ermöglichen oder erleichtern. In 20 Bremer Grundschulen lernen jeweils maximal zehn Kinder pro Gruppe für jeweils zwei Wochen an vier Zeitstunden pro Tag. Auch genügend Bewegung und Spaß sind mit dabei. Im Fokus steht die Sprachbildung mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Je nach Jahrgang, Sprachniveau oder Unterstützungsbedarf geht es um Lesetechnik, Textverständnis, Erzählen oder bei höheren Jahrgängen auch um die Vorbereitung auf weiterführende Schulen. Auch Rechnen wird geübt und die Neugier für Zahlen geweckt. Mit diesen Lernferien werden 360 Grundschulkinder erreicht.
Ferienbetreuung in Grundschulen
Die Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird auch auf Halbtagsschulen ausgeweitet. Zudem ist die anmeldepflichtige Betreuung in diesen Sommerferien kostenlos. Der Anmeldeschluss für eine Ferienbetreuung von Kindern in Halbtagsgrundschulen und Nichtganztagskindern in offenen Ganztagsgrundschulen ist am 6. Juli. Es können noch Kinder angemeldet werden, deren Eltern keinen Urlaubsanspruch mehr haben. Dies muss durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers belegt werden.
Die Ferienbetreuung für Halbtagsgrundschulen findet vom 16. Juli bis 7. August statt.
Der Zeitraum der Betreuung der Nichtganztagskinder der offenen Ganztagsschulen richtet sich nach den Betreuungszeiten der Ganztagskinder. Ansprechpartner sind die Schulen, in die die Kinder jeweils gehen.
Schwimmintensivkurse für Drittklässler
Drittklässler, die noch keine oder nur geringe Schwimmkenntnisse haben, sollen die Möglichkeit erhalten, ein Schwimmabzeichen zu erreichen. Das Projekt wird gemeinsam von den Bremer Bädern, der DLRG, dem Landesschwimmverband und der Senatorin für Kinder und Bildung verwirklicht. Ein Kurs dauert fünf Tage mit jeweils einer Zeitstunde pro Tag. Die Kinder werden von erfahrenen Kräften der Bremer Bäder und des Landesschwimmverbandes angeleitet. Die Kurse finden im Zeitraum vom 20. Juli bis 21. August statt. Die Bremer Bäder haben dafür Briefe an über 2.500 Eltern verteilen lassen. Den Kursteilnehmenden bzw. den Erziehungsberechtigten wird mitgeteilt, wo genau die Kurse stattfinden werden.
Lernferien in weiterführenden Schulen
Zu den Schwerpunkten dieses Angebots gehören die frühe Förderung von Schülerinnen und Schülern am Beginn der Sek I, die an- bzw. abschlussbezogene Förderung am Ende der Sek I und Angebote für Schülerinnen und -Schüler aus Vorkursen, sofern eine entsprechende Lernbegleitung gewährleistet werden kann. Insgesamt gibt es rund 400 Plätze.
Weitere Informationen zu diesen Angeboten enthält die Pressemitteilung vom 01.07.2020
Digitale Sommerangebote der Vernetzungsstelle Begabungsförderung in Zusammenarbeit mit Bildung & Begabung
Spannende Aha-Momente können Bremer Schülerinnen und Schüler bei diesen Angeboten erleben. In den Live-Video-Kursen können sie sich mit interessanten Inhalten beschäftigen, eigene Stärken kennenlernen und natürlich auch Spaß haben. Neben spannenden Kurzworkshops gibt es auch eine einwöchige Medizin-Akademie. Die Kurse sind kostenlos, für die Teilnahme wird nur ein Gerät benötigt
Weitere Informationen zu den Sommerangeboten
ReBUZ Sommercamp 2020
Ob Heldenreise, Streetdance oder Bewegungsparcours: Das ReBUZ-SommerCamp bringt Jugendliche von 9 bis 12 Jahren in Bewegung. Vom 18. bis zum 21. August 2020 gibt es ein tägliches Programm von 09:30 bis 14:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen gehen per Mail an info@zagg.de.
Das SommerCamp ist ein Angebot des ReBUZ West in Zusammenarbeit mit der DAK, dem Projekt "Der Bremer Westen – systemisch gesund" und dem Zentrum für angewandte Gesundheitsförderung und Gesundheitswissenschaften ZAGG.
Weitere Informationen zum ReBUZ-SommerCamp
Schrittweiser Wiedereinstieg
E-Mail an alle Schulleitungen vom 14.04.2020
Aktuell wird über den Weg zur Normalisierung und damit auch über die Wiederöffnung von Schulen intensiv diskutiert. Auch wenn alle gern Planungssicherheit hätten, kann von hier zur Zeit noch keine klare Aussage getroffen werden, da die grundlegende Entscheidung auf der Ebene des Bundes bzw. der Länder noch aussteht. Gleichwohl wurden die umfangreichen Vorüberlegungen der Abteilungen und die Anregungen aus den Schulen beraten und soweit möglich kooperativ mit Schulleitungen als Empfehlung an die Hausspitze zusammengefasst. Eingeflossen sind dabei auch die Vorgaben des Gesundheitsamtes zur Durchführung der Abschlussprüfungen, Hinweise des Personalrats zum Schutz der Mitarbeiter und viele weitere umsetzungsrelevante Hinweise unter Berücksichtigung der Bedingungen der jeweiligen Schulstufe.
Jetzt muss zumindest bis Dienstag abgewartet, wie die Politik entscheidet und wie unser Handlungsrahmen ausfällt. Sobald die Rahmenbedingen geklärt sind, möchten wir den weiteren Fahrplan und die Ausgestaltung mit Ihnen kooperativ beraten.
E-Mail der Senatorin
E-Mail von Senatorin Bogedan zur Corona-Situation vom 09.04.2020 (pdf, 207.1 KB)
E-Mail an alle Schulleitungen vom 09.04.2020
Aktuell wird über die Rückkehr zum normalen Alltag und damit auch über die Wiederöffnung von Schulen überall diskutiert. Auch wir bei der SKB beraten intensiv und haben in unsere Empfehlungen an die Hausspitze neben den Vorüberlegungen der Fachreferate auch die zahlreichen Anregungen aus den Schulen und der Schulartensprecherinnen und -sprecher einbezogen. Eingeflossen sind dabei auch die Vorgaben des Gesundheitsamtes zur Durchführung der Abschlussprüfungen, Hinweise des Personalrats zum Schutz der Mitarbeitenden und viele weitere umsetzungsrelevante Hinweise unter Berücksichtigung der Bedingungen der jeweiligen Schulstufe.
Zu beachten ist allerdings noch ein weiterer Punkt: Die Bundesländer haben sich darauf verständigt, bei diesem Weg möglichst einheitlich vorgehen zu wollen; hinzu kommt, dass auch der Bund einzubeziehen ist. Entsprechende Gespräche laufen heute, aber auf Ebene der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin auch noch in der nächsten Woche. Auch wenn wir alle gerne Planungssicherheit hätten, müssen wir deshalb mindestens bis Mittwoch (15.4.) warten, bevor wir weitere Schritte unternehmen können.
Sobald die Rahmenbedingen geklärt sind, möchten wir den weiteren Fahrplan und die Ausgestaltung mit den Schulleitungen kooperativ beraten.
Für die Wiedereröffnung von Kitas gilt Ähnliches. Wir müssen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin abwarten, um sie in unsere Überlegungen einfließen lassen zu können. Wir arbeiten intensiv an Szenarien, die natürlich den Trägern mitgeteilt werden.
E-Mail von Senatorin Bogedan zur aktuellen Corona-Situation vom 09.04.2020 (pdf, 207.1 KB)
Regulärer Betrieb an Schulen & Kitas eingestellt bis mindestens 19.4.
Um auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuwirken, ist der reguläre Betrieb an Schulen und städtischen Kitas der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven seit Montag, 16. März 2020, eingestellt. Diese Maßnahme galt zunächst bis einschließlich 14. April 2020 und wurde zwischenzeitlich verlängert bis mindestens 19. April 2020.
"Die Schulferien enden zwar am 14. April, die Betreuung an Kitas und der reguläre Unterrichtsbetrieb an den Schulen im Land Bremen bleiben aber mindestens bis zum 19. April 2020 (die Maßnahme gilt bis einschließlich 19. April) eingestellt. Das geht aus einer Verordnung hervor, die am Freitag vom Senat verabschiedet werden soll und die bisher gültigen Allgemeinverfügungen und eine Verfügung meines Hauses vereint. Zudem wird das Ergebnis eines weiteren Gesprächs der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin in diese Verordnung einfließen", sagt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.
Das bedeutet für Schulen nicht, dass die Osterferien verlängert werden, sondern die Beschulung, bzw. das ermöglichen des Lernen der Schülerinnen und Schüler zu Hause ab dem 15. April fortgesetzt wird. Nach den Ferien endet auch die "Ferien-Notbetreuung", die in der Stadt Bremen auf Grundschulen begrenzt ist. Die allgemeine Notbetreuung setzt ab dem 15. April an allen allgemeinbildenden Schulen dann wieder ein.
"Uns ist bewusst, dass das eine sehr belastende Situation für alle ist und die Anforderungen des Bundes und des Landes Familien, Kitas und Schulen im Sinne der Gesundheit aller sehr viel abfordern. Ich sehe aber auch mit welcher Hingabe Teams in Kitas und Schulen im Einsatz für ihre kleinen und großen Schützlinge sind. Mit der Aufrechterhaltung der Notbetreuung und dem Engagement, ein Lernen zu Hause möglich zu machen, tragen Erzieherinnen und Erzieher, Lehr- und Verwaltungskräfte massiv zur Aufrechterhaltung des Gemeinwesens bei. Ich kann dafür nicht genug danken", so Bogedan.
Ausstehende Klausuren
Wegen des eingestellten Unterrichtsbetriebes entfallen die in Einzelfällen noch ausstehenden Klausuren des laufenden zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase (Q. 2.2) ersatzlos. Die Noten für das laufende Halbjahr werden auf Basis der in diesem Halbjahr (Januar – März 2020) erhobenen Leistungen erteilt, unter Umständen sind erbrachte Klausurersatzleistungen für die Benotung heranzuziehen.
17.03.2020 Entfall Klausuren Q 2 (pdf, 80.3 KB)
Materialsammlung zur Einstellung des regulären Betriebs an Schulen:
Materialsammlung zur Einstellung des regulären Betriebs in Kindertageseinrichtungen:
Abiturprüfungen nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSP-V)
Diese Prüfungszeiträume gelten für das Land Bremen
Haupttermin 1: 22.04. - 07.05.2020
Haupttermin 2: 12.05. - 29.05.2020
Nachschreibtermin: 15.06. - 20.06.2020
Mündliche Prüfungen: 06.05. - 12.06.2020
Bis zum 15. April müssen sich Abiturienten entscheiden, an welchem der beiden Haupttermine sie ihre Abiturprüfungen schreiben wollen.
Schülerinnen und Schüler, die an Haupttermin 1 (April) wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen dies mit Attest belegen und können zum Haupttermin 2 (Mai) nachschreiben. Schülerinnen und Schüler, die an Haupttermin 2 (Mai) wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen dies mit Attest belegen und können vom 15. bis 20. Juni 2020 nachschreiben.
Meldung vom 25.03.2020:
Abiturprüfungen finden wie geplant statt
Senatorin Claudia Bogedan am 25.03.2020: "Abiturprüfungen finden statt. Der Beschluss der KMK zeigt, dass wir mit unserem Bremer Weg richtig liegen. Die Kultusminister haben sich darauf verständigt, dass die Prüfungen von den Schülerinnen und Schülern abgelegt werden können. Unser Stufen-Modell besteht fort. Wichtig ist es, dass die Abschlüsse im gesamten Bundesgebiet anerkannt werden. Das ist gewährleistet. Zudem sind wir gerüstet, uns der jeweiligen Lage anzupassen. Details werden schnell in meinem Ressort erarbeitet."
Die Senatorin für Kinder und Bildung ist mit dem Gesundheitsressort in engem Austausch, was die Situation der Prüfung angeht.
Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig: "Ich freue mich, dass wir uns in einer so schwierigen Situation innerhalb der Ländergemeinschaft auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt haben. Wir haben klare Vorgaben für unsere Schülerinnen und Schüler. Für sie ist es besonders wichtig, dass sie jetzt Planungssicherheit haben, gleichzeitig steht ihre Gesundheit für uns an erster Stelle."
Die Kultusministerkonferenz hat am 25.03.2020 folgenden Beschluss gefasst:
Kitas |
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Grundschulen |
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Sekundarstufe I |
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Stufenplan der Senatorin für Kinder und Bildung
Wegen der Ungewissheit, wie sich das Coronavirus weiter im Bundesland Bremen auswirkt, ist ein Stufenplan für die Abiturprüfungen vorgesehen.
Stufe A: In der Behörde wird derzeit daran gearbeitet, dass die schriftlichen Prüfungen – wie geplant ab dem 22. April (1. Klausurtag!) stattfinden können.
Stufe B:
Falls Stufe A aufgrund der besonderen Ausnahme-Situation nicht möglich ist, wird eine Terminverschiebung in Absprache mit anderen Bundesländern geplant.
Vertretende der Behörde und der Schulleitungen sind dabei in engem Austausch.
Terminplan
08. Juni, 10 Uhr: Deutsch
10. Juni, 10 Uhr: Englisch
12. Juni, 10 Uhr: Mathematik
Nachschreibetermine
22. Juni, 10 Uhr: Prüfung Deutsch
24. Juni, 10 Uhr: Englisch
26. Juni, 10 Uhr: Mathematik
Notfalltermine für den Fall von Schulschließungen
29. Juni, 10 Uhr: Deutsch
30. Juni, 10 Uhr: Mathematik
01. Juli, 10 Uhr: Englisch
Materialien
Erklärung der Bildungssenatorin
Zu den aufgekommenen Forderungen, die Prüfungen abzusagen erklärte Dr. Claudia Bogedan am 08.05.2020: "Die Zentralen Abschlussprüfungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und weitere Abschlüsse sind verpflichtend und auch wichtig. Sie abzusagen, wäre der falsche Schritt". Abgesehen von dem Bremischen Schulgesetz, das nach §21 keinen Abschluss ohne Prüfung vorsehe, und den KMK-Beschlüssen, die das Gleiche besagten, sei der MSA eine wichtige Prüfung, wie das Abitur auch. "Der MSA ist meines Erachtens sehr wichtig dafür, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Ich denke, dass wir nicht wenigen Schülerinnen und Schülern einen Nachteil gegenüber niedersächsischen und weiteren MSA-Absolventen aus anderen Bundesländern mitgeben, wenn wir den Abschluss ohne Prüfung zulassen würden. Der Ausbildungsmarkt wird angespannt sein. Es gibt auch Schülerinnen und Schüler, denen die Prüfung wichtig ist, um Noten zu verbessern und um ihr Können präsentieren zu können. Die jungen Menschen benötigen in dieser komplizierten Situation dringend ein Gefühl von Normalität und die Erfahrung, dass sie etwas leisten und bewältigen können. Darauf wird in den Schulen auf sehr engagierte Art und Weise im prüfungsvorbereitenden Unterricht, jeweils acht Stunden pro Woche, hingearbeitet. Eine Streichung der Abschlussprüfungen würde all diese Bemühungen konterkarieren. Abgesehen davon wurden die mündlichen Prüfungen an einigen Schulen bereits abgelegt, die Prüfungsphase hat also begonnen. Auch im berufsbildenden Bereich wurden schon einige Prüfungen bewältigt".
Außerdem seien auch folgende Punkte zu bedenken:
"Ich habe zur Vorgehensweise beim Abitur versprochen, dass es Lösungen geben wird, falls sich der Notendurchschnitt im Vergleich zu den Vorjahren sichtbar verschlechtert. Das gilt natürlich auch für den MSA. Dass wir das dann auch realisieren, zeigt unser Handeln beim Mathe-Abitur im vergangenen Jahr. Uns ist sehr wohl bewusst, dass die Belastungen an den Schulen sehr hoch sind. Ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal bei allen Schul-Teams für ihren Einsatz bedanken. Diese schwierige Zeit bedeutet für uns alle, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Verwaltungskräfte und die Mitarbeitenden in meinem Ressort, einen unglaublichen Kraftakt zu bewältigen. Tausend Dank für das Engagement aller", so die Senatorin.
Diese Regelungen sind mittlerweile überholt. Aktuelle Informationen finden Sie in dem Themenblock weiter oben auf dieser Seite.
Der reguläre Betrieb von Schulen und KiTas wurde im Land Bremen am Montag, 16. März 2020, flächendeckend eingestellt. Auch Tagesmütter und -väter sowie sonstige Einrichtungen der Kindertagespflege sind betroffen. Seitdem wird eine Notbetreuung angeboten, die schrittweise erweitert wurde und nun ergänzt wird um die Gruppen der Kinder, die mit dem Wiedereinstieg in die Kitas und Tagespflege beginnen:
Seit 18. Mai 2020 gilt der Wiedereinstieg für alle Kinder mit Sprachförderbedarf gemäß CITO-Testung, Vorschulkinder, die Kitas in sozialen Index-Lagen besuchen und für Kinder mit anerkanntem Frühförderbedarf mit Angeboten zur Frühförderung gelten. Ab 1. Juni 2020 sollen alle Vorschulkinder wieder in die Kitas kommen. Ab 15. Juni 2020 soll in einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kita-Kinder übergegangen werden, soweit das Infektionsgeschehen es ermöglicht.
In Schulen wird die Notbetreuung zudem bis Klasse 6 weitergeführt.
Notbetreuung im Kita-Bereich
Das Anmeldeformular wird vor Betreuungsbeginn beim jeweiligen Kita-Träger eingereicht. Dort erhalten Eltern dann weitere Infos.
Notbetreuung in Schulen
Anträge auf Notbetreuung werden an die jeweilige Schulleitung gesendet. Sollten an einer Schule keine Plätze mehr vorhanden sein, wird den Eltern ein anderer Standort angeboten.
Grundsätzlich gilt weiterhin:
Kitas und Schulen OHNE Notbetreuung wegen Verdachtsfällen
Einrichtungen von Kita Bremen und Grundschulen, die wegen Verdachtsfällen geschlossen wurden, bzw. an denen noch nicht endgültig ausgeräumte Verdachtsfälle bestehen, können zunächst keine Notbetreuung anbieten. Zur Zeit sind keine Grundschulen betroffen. Ob aktuell städtische Kitas betroffen sind, zeitgt die Website von Kita Bremen unter kita.bremen.de
Welche Berufsgruppen können Notbetreuungsangebote in Anspruch nehmen?
Dies wurde bis 14.06. geregelt durch die "Anlage zu §§ 1, 2, 15 bis 17 der "Sechste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2"
Wie wird die Notbetreuung umgesetzt?
Dies war bis zum 14.06.2020 geregelt in §17 der "Sechsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2"
Vorrangig betreut werden nach wie vor Kinder, deren Eltern in Betrieben der kritischen Infrastruktur tätig sind. Dabei reicht es nun aus, dass nur ein Elternteil dort beschäftigt ist und der/die zweite Erziehungsberechtigte berufstätig ist und eine private Betreuung des Kindes nicht möglich ist. Für Alleinerziehende gilt dies entsprechend.
Zur Härtefallreglung gibt es folgenden Hinweis: Kinder, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, können als Härtefall aufgenommen werden. Ebenfalls können Kinder, die über das Casemanagement (Jugendamt) analog zu den Kindern mit Schutzkonzepten gemeldet werden, als Härtefall aufgenommen werden.
Darüber hinaus sollen zu den zuvor genannten möglichen Notdienstansprüchen auch Kinder von Erziehungsberechtigten aufgenommen werden, die alleinerziehend sind oder bei denen beide Erziehungsberechtigten berufstätig sind und keine private Betreuungsmöglichkeit haben. Dies gilt nur für Kinder bis einschließlich der sechsten Jahrgangsstufe. Grundsätzlich gilt auch eine Vollzeit-Tätigkeit im Homeoffice als Berufstätigkeit.
Wir appellieren an alle Eltern, hiervon nur bei dringendem Bedarf Gebrauch zu machen, da es sich weiter nur um eine Notbetreuung handeln kann.
Es ist zu beachten, dass die bereits betreuten Kinder in der bestehenden Notbetreuung bzw. im Notdienst Vorrang haben.
Ausweitung des Notdienstes für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung wird die Regelung bezüglich der Wahrnehmung von Notdiensten für Beschäftigte im Gesundheitswesen verändert. Dies gilt auch für Mitarbeiter/-innen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen (inklusive Altenpflege) sowie für Einrichtungen und bei Angeboten/Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Beschäftige, die in diesem Bereich tätig sind, können den Notdienst ab sofort in Anspruch nehmen, sobald eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu dieser Berufsgruppe gehört. Bedingung dafür ist, dass auch der/die zweite Erziehungsberechtigte einer Beschäftigung nachgeht und eine anderweitige Betreuung des Kindes durch die zweite Erziehungsberechtigte oder den zweiten Erziehungsberechtigten oder andere private Kontakte nicht möglich ist.
Notbetreuung ausgeweitet
Ab sofort können auch Eltern mit tiermedizinischen und tierpflegerischen Berufen die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Insgesamt sollte kulant mit Notlagen von Eltern umgegangen werden, damit einerseits Eltern in schwierigen Situationen eine Unterstützung bekommen und andererseits eine grundsätzliche Ausweitung des Betreuungsanspruchs vermieden wird.
- Anschreiben Schulleitungen vom 24.03.2020 (pdf, 46.8 KB)
Notbetreuungsangebote
Prioritär betreut werden Kinder von Beschäftigten, die beide in den genannten Bereichen tätig sind oder alleinerziehend, in einem dieser Bereiche tätig sind und keine anderen Betreuungsmöglichkeiten haben. Der Anspruch auf Betreuung der Kinder setzt unter anderem voraus, dass die Tätigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig ist.
Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten in kritischen Infrastrukturen (KRITIS)
Folgende Bereiche sind betroffen:
Notbetreuung für weitere Berufsgruppen
In diesen Fällen müssen Eltern einen Anmeldebogen ausfüllen. Dies ist für die Vergabe der Notbetreuungsplätze unbedingt erforderlich.
Anmeldebogen für Kitaleitungen (pdf, 73.6 KB) | Anmeldebogen für Schulleitungen (pdf, 69.3 KB)
Folgende Bereiche sind betroffen:
Weitere Infos
Stand 24.03.2020
Die Notbetreuung wird in den Osterferien an Kitas, im Hort und an Grundschulen fortgesetzt. Es gibt nicht den üblichen Anspruch auf Ferienbetreuung, weder an Horten noch an Ganztagsgrundschulen. Die große Hoffnung ist, damit die Ansteckungsgefahr für alle möglichst gering zu halten. Eltern, die für die Ferienbetreuung an den Grundschulen bereits bezahlt haben, bekommen ihr Geld erstattet. Schulen und Horte bieten stattdessen eine Notbetreuung in den Ferien für die Kinder an, deren Eltern beide in den entsprechenden Berufen arbeiten und nach den bekannten Kriterien einen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz haben.
- Anschreiben Schulleitungen vom 24.03.2020 (pdf, 106.5 KB)
- Anschreiben Eltern vom 24.03.2020 (pdf, 138.4 KB)
1. Hat Ihr Kind Corona, muss es in häusliche Isolation. Die Isolationsdauer beträgt bei Symptomlosen fünf Tage. Wer Symptome hat muss 48 Stunden lang symptomfrei sein, bevor die Isolation endet.
2. Ihr Kind muss nicht in häusliche Isolation, wenn es Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf Corona getestet wurde.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Brief für Erziehungsberechtigte und für Träger:
Informationen für Erziehungsberechtigte (pdf, 307.5 KB)
Informationen für Träger (pdf, 194.7 KB)
Sie haben ihr Kind freigetestet?
Füllen Sie bitte diese Selbsterklärung aus und geben Sie diese in der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege ab.
Selbsterklärung zur Freitestung gem. §19 Abs. 2b Corona-Verordnung zur Abgabe in Ihrer Kita/Kindertagespflegestelle (pdf, 180.3 KB)
Weitere Informationen unter: kita.bremen
Informationen zum Ablauf und zur Nachweispraktik finden Sie hier:
Elternbrief Deutsch vom 04.02.22 (pdf, 153.9 KB)
Elternbrief Albanisch vom 04.02.22 (pdf, 101.9 KB)
Elternbrief Amharisch vom 04.02.22 (pdf, 196.7 KB)
Elternbrief Arabisch vom 04.02.22 (pdf, 346.2 KB)
Elternbrief Bulgarisch vom 04.02.22 (pdf, 322.6 KB)
Elternbrief Dari vom 04.02.22 (pdf, 196.5 KB)
Elternbrief Englisch vom 04.02.22 (pdf, 33.4 KB)
Elternbrief Französisch vom 04.02.22 (pdf, 191.6 KB)
Elternbrief Kurdisch vom 04.02.22 (pdf, 196.7 KB)
Elternbrief Polnisch vom 04.02.22 (pdf, 194.9 KB)
Elternbrief Russisch vom 04.02.22 (pdf, 252.9 KB)
Elternbrief Serbisch vom 04.02.22 (pdf, 268.4 KB)
Elternbrief Spanisch vom 04.02.22 (pdf, 34.1 KB)
Elternbrief Türkisch vom 04.02.22 (pdf, 193.2 KB)
Wie funktioniert der Test für Kita-Kinder?