Selbstständig tätig:
Tagespflegepersonen erhalten eine Vergütung pro Kind und Betreuungsstunde. Die Höhe richtet sich nach Ihrer eigenen Qualifikation und der wöchentlichen Betreuungsdauer jedes einzelnen Kindes.
Beispiel: Betreuen Sie 5 Kinder in der Woche für 40 Stunden, so ergeben das pro Woche 200 Betreuungsstunden. Diese Summe nehmen Sie mal 4,33 (ein Monat hat im Durchschnitt immer mehr als 4 Wochen) – so erhalten sie die Gesamtzahl der Betreuungsstunden.
Die Entscheidung über ihre Arbeitszeiten können Sie in der Freiberuflichkeit selbst treffen.
Die Vergütung setzt sich aus zwei Posten zusammen:
1. Der Anerkennung der Förderleistung (das ist Ihr „Gehalt“).
2. Die Erstattung der Sachkosten (diese Pauschale deckt die Kosten ab, die ihnen aufgrund ihrer Arbeit entstehen).
Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD SuE und ist nach dem Grad der Qualifizierung gestaffelt.
Angestellt als Arbeitnehmer:in:
Die Eingruppierung bei einem freien Träger in einer Kindertagesstätte erfolgt in S3 TVL. Die jeweilige Erfahrungsstufe besprechen Sie mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber. Sie ist abhängig von ihrer bisherigen Berufserfahrung und daher sehr individuell.