Seit dem 01. August 2021 haben Kinder einen Rechtsanspruch auf mindestens 6 Stunden tägliche frühkindliche Förderung, wenn sie das erste Lebensjahr vollendet haben. Der Rechtsanspruch kann auch schon früher bestehen, zum Beispiel, wenn beide Sorgeberechtigten berufstätig sind.
Eltern können sich bei der Tagesbetreuung zwischen Tageseinrichtungen („Kitas“) oder Kindertagespflegestellen entscheiden. In Bremen gibt es ca. 450 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.
Allgemeines zur Tagesbetreuung von Kindern in leichter Sprache