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"Der Digitalpakt ist notwendig, eine Bevormundung nicht"

04.12.2018 - "Der Digitalpakt ist für die Länder und speziell auch für Bremen notwendig, darin sind wir uns doch alle einig. Wir lehnen den Digitalpakt nicht ab. Die Schwierigkeit liegt in der Verknüpfung des Digitalpaktes mit Änderungen im Grundgesetz. Ursprünglich gab es zwischen Bund und Ländern einen Konsens, den Grundgesetz-Artikel 104c dahingehend zu ändern, dass nicht nur die Bildungsinfrastruktur 'finanzschwacher' Länder gefördert werden kann. In einer weiteren Vereinbarung zum Digitalpakt wurde festgezurrt, dass die Länder einen Eigenanteil von zehn Prozent der Investitionsmittel des Bundes tragen müssen. Ebenfalls wurde festgeschrieben, dass die Mittel beispielsweise nicht für Endgeräte für Schülerinnen und Schüler verwendet werden dürfen. Das alles ist geeint und nachvollziehbar", erklärt Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung.
Am vergangenen Mittwoch habe sich aber sehr kurzfristig eine andere Situation ergeben. Im Bundestag wurde neben dem Grundgesetz-Artikel 104c auch der 104b geändert. Die neue – vom Bund kurzfristig und ohne die Länder – fixierte Regelung im Grundgesetz, gilt nicht nur für den Digitalpakt, sondern für die gesamten Investitionen. Durch diese Ergänzungen in Artikel 104b Absatz 2 soll sichergestellt werden, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen, die von Finanzhilfen des Bundes betroffen sind, selbst tragen müssen. Das gilt dann nicht nur für Investitionen in Bildung und geht weit über den Digitalpakt hinaus. Dieser Aspekt werde abgelehnt, aber nicht der Digitalpakt. Deshalb müsse jetzt dringend wieder verhandelt werden, so Bogedan.